Onkologische Erkrankungen

Maligne (bösartige) Tumorerkrankungen

Prinzipiell unterscheidet man in der Krebstherapie zwischen einer heilenden und einer symptomlindernden
bzw. lebensverlängernden Absicht.

Heilende Absicht:

Tumorerkrankungen, die auf das Ursprungsorgan begrenzt sind und allenfalls benachbarte Lymphknotenregionen befallen haben und keine Fernmetastasen aufweisen, werden in der Regel mit dem Ziel auf eine höchstmögliche Heilungschance behandelt. Meist sieht die Behandlung zunächst eine operative Entfernung des Geschwürs vor mit anschließender adjuvanter dh. unterstützender Weiterbehandlung mit Chemo,-Strahlentherapie, spezieller Immuntherapie (zB Brustkrebs) oder eine Kombination der Therapien. So soll ein Rückfall verhindert werden bzw. das Risiko für einen Rückfall deutlich minimiert werden.
Falls keine operative Möglichkeit besteht, weil das Operationsrisko zu hoch oder die Nebenwirkungen einer Operation mit Organverlust nicht zu tolerieren sind, wird meist eine alleinige Chemo,- oder Strahlen,- oder eine Kombinationstherapie in Frage kommen zB. bei Lungenkrebs.
In der Behandlung des Prostatakarzinoms werden sogar gleichwertige Ergebnisse mit alleiniger Strahlentherapie wie mit einer Operation erzielt. Zum Organerhalt, oder Funktionserhalt ist es oft sinnvoll, den Tumor durch eine kombinierte Strahlen,-Chemotherapie zu verkleinern und anschließend zu operieren (zB bei Darmkrebs, Brustkrebs). Die Entscheidung, welche Therapieform bei welchem Tumorsitz indiziert ist, wird in interdisziplinären Konferenzen in Anlehnung an Vorgaben/Leitlinien der deutschen Krebsgesellschaft gertoffen.

Palliative Absicht:

Ist eine Tumorerkrankung nicht mehr organbegrenzt oder liegen bereits Metastasen vor muss meist von einer nicht mehr heilbaren Erkrankung ausgegangen werden.
Ziel der Therapie ist es dann, den Verlauf der Erkrankung zu verlangsamen und tumorbedingte Beschwerden zu lindern. Zum Einsatz kommen eine an der Lebensqualität orientierte Chemotherapie oder die gezielte lokale Strahlentherapie, mit dem Ziel von Schmerz-
linderung, Knochenstabilisierung oder Verhinderung von tumorbedingten Nervenausfällen oder Lähmungen bei Hirnmetastasen bzw. Rückenmarksverdrängung durch einen Tumor.

Besondere Schwerpunkte der onkologischen Behandlung:

  • Brustkrebs
  • Prostatakarzinom
  • Darmkrebs
  • Lungenkarzinom
  • Gynäkologische Tumore
  • Harnblasenkarzinom
  • Speiseröhrentumore
  • Magenkrebs
  • Weichteiltumore (Sarkome)
  • Karzinome im Bereich Hals/Nasen, Mund/Kiefer und Gesichts